Kinderverstümmeln ist OK, aber doch nicht am KARFREITAG!

  • Wenn religiöse Sonderrechte kollidieren.

    Unsere Gerichte machen sich über alles Gedanken, aber nicht über den Schutz der Kinder, nicht über den Schutz elementarer Grundrechte.

    Ein Kind zu verstümmeln ist OK, aber das darf man doch nicht an dem Tag feiern, an dem Jesus final/lethal verstümmelt wurde...

    Man muss halt Prioritäten setzen!

    http://www.katholisch.de/de/katholisch/…ws.php?id=46541

    Ganz tolle Stilblüte:

    Zitat

    Den Ausschlag gegeben habe, dass das Beschneidungsgesetz aus religiösen Gründen nicht unbedingt am Karfreitag gefeiert werden müsse.

    :rolleyes:

    Das wusste ich noch gar nicht, dass der §1631d auch noch gefeiert werden muss! Aber gut zu wissen, das man das wenigstens nicht unbedingt am Karfreitag machen muss...

    There is no skin like foreskin

  • Definiere menschenverachtenden Zynismus:

    Zitat

    Das islamische Fest mit Gesang und Tanz habe auch unterhaltenden Charakter

    [Blockierte Grafik: http://bursa24.com.tr/wp-content/uploads/2014/06/062212-sunnet-sonras-bu-belirtilere-dikkat-1.jpg]

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Wenn es hart auf hart kommt, hat christliches Recht eben doch Vorrang vor muslimischem Recht, Minderheitenfetischismus hin oder her.
    Von wegen niemand darf wegen seiner Religion bevor- oder benachteiligt werden, blablabla...
    Aber die Entscheidung kann ja noch angefochten werden, vielleicht ist ja das "das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen" ja der Meinung, Muslime sollten sich hierzulande "willkommen fühlen". Und dazu gehöre das Selbstbestimmungsrecht über den Tag des Verstümmelungsfestes. Es bleibt spannend!

    There is no skin like foreskin

  • Gilt das wohl auch für eine Bris mit unterhaltendem Showprogramm (wie etwa dem oralem Blutabsaugen)? Ach ja, und ausgerechnet wieder ein Kölner Gericht. :D

  • wirklich KOMISCH, warum hatte ich es vor Urzeiten im Kindergottesdienst so verstanden, dass die Nächstenliebe das wichtigste christliche Gebot ist?

    ...Wir haben bis jetzt keine Freiheit des Einzelnen, des Individuums, des Bürgers. [Allen Menschen bei uns ist das Zugehörigkeitsgefühl] am wichtigsten. Sie sind Mitglieder der Nation oder Religion, aber nicht selbstbewusste und -verantwortliche Menschen.
    ein katholischer Theologe in einer Doku über Ex-Jugoslavien

    Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
    Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. ...
    Khalil Gibran

  • [Ironie on]

    Ehrlich gesagt finde ich den Termin für die Zwangsverstümmelung auch sehr unsensibel gewählt. Gerade in Köln hätte man doch angesichts unserer Qualitäten als Komikernation doch hierfür besser den Rosenmontag wählen können, an dem auch offiziell gelacht und getanzt werden darf.

    [Ironie off]

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Ich erlaube mir den Hineis, dass Bild und Zeit absichtlich/irrtümlich getitelt haben "... Beschneidung am Karfreitag ...".
    Es geht hier aber nur um die Beschneidungsfeier, die erfahrungsgemäß einige Tage/Wochen nach der Beschneidung stattfindet.
    Insofern geht es doch hier um die verordnete Traurigkeit, weil doch der liebe Jesus ans Kreuz genagelt wurde, und um das Tanzverbot.

    Auch wenn diese "Traurigkeitsverordnung" ein Übergriff der Religion in den öffentlichen Raum darstellt, wäre unverständlich, dass man eine Ausnahme macht.
    Atheisten ist dadurch das Tanzen verwehrt...

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Eine spannende Frage wäre übrigens gewesen, ob ein jüdisches oder muslimisches Beschneidungsfest am 01. Januar auch vorm Verwaltungsgericht gelandet wäre. Es gab doch mal eine Skulptur von Martin Kippenberger, die mit dem "Copyright" der christlichen Kirchen in Bezug auf Kreuzigungen in Konflikt geraten war.

    Ich bin (noch) kein Atheist und meine dennoch, dass Religion sowohl eine Beschneidungsfeier wie auch entsprechende Satire abkönnen muss. Die Frage ob eine aufgeklärte Gesellschaft, welche im Grundgesetz jedem Bürger egal welchen Alters oder welcher Herkunft (z.B. Glauben der Eltern) das Recht auf körperliche Unversehrtheit einräumt eine Beschneidungsfeier akzeptieren kann, würde ich mit einem schlichten, aber eindeutigen Nein beantworten.

    (1. Januar = Beschneidung des Herren)

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Befremdlich ist für den notorisch kinderverstümmelungsfreundlichen Tagesspiegel nicht etwa die Verstümmelung eines Kindes, sondern der christliche Feiertag:

    http://www.tagesspiegel.de/meinung/gerich…n/11225420.html

    Kommentar eines Lesers:

    Zitat

    Persönlich bin ich allerdings auch der Meinung, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch für Kinder (selbst für männliche Säuglinge) gilt, sogar wenn die Eltern religiös sind. Von daher bin ich der Auffassung, dass Feste immer gehen sollten, Beschneidungen aber nur bei Volljährigen, die das selbst wollen.....

    Lasst sie beten, lasst sie feiern, lasst sie Kinder verstümmeln....

    Warum nicht mal Toleranz gegenüber den Kindern? Lasst sie - lasst sie doch - intakt!

    There is no skin like foreskin

  • Nach dem jüngsten (unsäglichen) Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts müsste man jetzt eigentlich die Muslime feiern lassen und es zunächst auf einen Unfrieden ankommen lassen. Wenn Lehrerinnen solange Kopftücher tragen dürfen bis der Schulfriede gefährdet ist, dann sollten Muslime am Karfreitag solange feiern dürfen, bis der erste erboste Christ einen Stein aufhebt.

  • Wäre eigentlich eine Beschneidungsfeier am Karfreitag zulässig, wenn das gefeiert würde, was tatsächlich bei einer Beschneidung passiert. Ich meine damit, wenn man den Verlust der Vorhaut und der tausenden von Nervenzellen in Form einer Trauerfeier beweinen würde, statt sich "hämisch" mit Tanz darüber zu freuen, dass es einen anderen (auch) erwischt hat.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Nein, das geht auch nicht. Denn dann würde der kleine Junge in Opferkonkurrenz zu Jesus treten.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Es ist natürlich grotesk, dass eine Beschneidungsfeier ausgerechnet am Karfreitag nicht erlaubt sein soll.
    Die ganze Situation ist grotesk.

    Zur Verteiduígung der Gerichte sei aber gesagt, dass es sich um Verwaltungsgerichte handelt, die sich von amtswegen mit solchen Konflikten befassen müssen, und über die Zulässigkeit einer Beschneidung Minderjähriger ohnehin nicht entscheiden.

  • Es ist natürlich grotesk, dass eine Beschneidungsfeier ausgerechnet am Karfreitag nicht erlaubt sein soll.


    Der Karfreitag ist offiziell für die Leiden Christi reserviert und da muss halt auch wie im vorliegenden Fall der Gastronom mitleiden, weil er an diesem Tag keinen Umsatz mit einer Beschneidungsfeier realisieren kann.

    Die Überlegung von Guy ist natürlich auch ein Argument. Es geht an diesem Tag um das Leiden Christi und nicht um das Leiden eines wehrlosen Jungen, dem man unter Schmerzen die Vorhaut abschneidet. Die Jungen müssen hier halt notgedrungen mit ihrem Leiden auf einen anderen Tag ausweichen.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Dieser Gastronom ist ja anscheinend richtig hartnäckig in der Verfolgung seiner merkantilen Interessen.
    Gerade noch mal bestätigt:


    Bei der dann notwendigen Abwägung sei maßgeblich darauf abzustellen, dass das Beschneidungsfest nicht aus religiösen Gründen gerade am Karfreitag gefeiert werden müsse.


    (Urteil vom 10.12.2015 - 20 K 5562/14 -)

    Die Beschneidung kann also ruhig verschoben werden. Dann kann sie aber auch zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem der Betreffende selbst entscheiden kann ob er möchte dass ein Teil seines Körpers zerstört wird. Aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist gegenüber dem Schutz des Karfreitags scheinbar nachrangig.

    http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_20-K-…g.news21988.htm

    Aus dem Urteil im März:


    Zitat

    Ausdrücklich heißt es in dem von der Antragsgegnerin vorgelegten Auszug aus dem Islamlexikon: "Der Eintritt in den Islam wird nicht durch die Beschneidung, sondern durch das aufrichtige Aussprechen des Glaubensbekenntnisses, der Schahada, vor zwei Zeugen vollzogen. Die Beschneidung dient auch nicht wie im Judentum dazu, den Bund Gottes mit Israel zu symbolisieren. Als solche hat sie keinen religiösen Gehalt, vielmehr führt sie eine Tradition unter islamischen Vorzeichen fort, die auch in vorislamischer Zeit bereits bekannt war". Insofern dürfte es für die Entscheidung des Rechtsstreites auch nicht auf die eigene Auffassung des Antragstellers ankommen, da seine Religionsfreiheit, wie das Verwaltungsgericht zu Recht an anderer Stelle hervorgehoben hat, nicht in Rede steht und damit auch seine individuellen Glaubensüberzeugungen keine Rolle spielen.


    Eine Tradition, wie auch die FGM

    http://openjur.de/u/765730.html

    There is no skin like foreskin

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